![]() |
| Rechtsanwalt Martin Asmus www.donhauser-asmus.de |
Ein Bewohner München’s mietete in der Landeshauptstadt einen
Tiefgaragenplatz zu einem stolzen monatlichen Mietpreis in Höhe von 115,00 EUR,
um dort seinen Porsche Cayenne sicher unterstellen zu können.
Doch schon fünf Tage später versuchte der Mieter den Vertrag
wieder fristlos zu kündigen. Gründe wurden dabei nicht angegeben. Als der
Vermieter weiter auf der Zahlung des Mietzinses bestand und der
Porscheeigentümer dennoch sich weigerte zu zahlen, kam es zu einer Klage vor
dem Amtsgericht München.
Vor diesem gab dann der Mieter an, dass sein Fahrzeug eine
Breite von 193 cm habe und nicht auf den Stellplatz damit passen würde. Da der
Vermieter ihn aber vor der Anmietung salopp erklärt hatte, dass er sein Fahrzeug
in der Garage abstellen könne, sei der Vertrag mangels Möglichkeit den
Vertragszweck zu erfüllen, nichtig.
Der Vermieter demonstrierte daraufhin dem Gericht, dass der
Beklagte zumindest doch rückwärts einparken und durch die Fahrertür ein- und
aussteigen könne.
Nach längerer Überlegungszeit urteilte der zuständige
Richter des Amtsgerichts München dahingehend, dass die Kündigung das
Mietverhältnis nicht beendet hat. Als Begründung führte er an, dass es
dahinstehen könne, ob der Porsche Cayenne auf dem Parkplatz überhaupt von
seinen Ausmaßen passen würde und ob das der Vermieter vorher zugesichert habe,
da das Abstellen des Fahrzeugs hier dennoch irgendwie möglich war, denn bei
einem Fahrzeug mit derart überdurchschnittlichen Abmessungen hätte der Mieter
den Stellplatz selbst vor Vertragsschluss ansehen müssen. Der Mangel der
Parkplatzgröße sei ihm daher durch seine eigene grobe Fahrlässigkeit unbekannt
geblieben.
Fazit: Da ein Porsche Cayenne noch bei weitem nicht der
breiteste auf deutschen Straßen zugelassene PKW ist, sollte man daher stets
eine Probeeinparkung vornehmen, bevor man tatsächlich sich für längere Zeit an
einen Stell- oder Garagenplatz durch einen Mietvertrag bindet.
Verfasser: Rechtsanwalt Martin Asmus

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen