Zahlen
Sie zu viel für Wasser?
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| Rechtsanwalt Martin Asmus www.donhauser-asmus.de |
Wasser bestimmt unser Leben und ist ein zentrales
Verbrauchsgut in jedem Haushalt. Doch Wasser ist auch ein Geschäft und nach
Schätzungen von Verbraucherverbänden zahlt nahezu jeder dritte Deutsche zu viel
für sein Wasser. Woher kommt das?
Um den Verbrach zu messen, bedarf es eines Wasserzählers.
Ist dieser jedoch zu groß im Verhältnis zu der Anzahl der Wohneinheiten
bemessen, misst dieser technisch bedingt
zwangsläufig falsch und dies nahezu immer zum Nachteil des Verbrauchers.
Häuser bis zu 30 Wohneinheiten benötigen nur einen
Wasserzähler der Größennorm QN 2,5 (Nenndurchfluss). Dies trifft auf ca. 90%
aller Haushalte der Region zu. Dennoch sind bei mehr als nur einigen Häusern
viel größere Zähler als benötigt mit der Bezeichnung QN 6 oder gar QN 10 eingebaut.
Solche sind für Wohneinheiten von 31 bis 1.000 Parteien gedacht und finden sich
trotzdem selbst in manchen Einfamilienhäuser. Die QN-Bezeichnung lässt sich
dabei meist oben rechts auf der Zähleruhr ablesen.
Doch was haben solch zu groß bemessenen Zähler konkret
für Nachteile? Gleich dreierlei:
1. Machen
Sie den Test. Notieren Sie sich den genauen Wasserverbrauchsstand von Ihrer
Zähleruhr. Vergewissern Sie sich, dass kein Wasser im Haus mehr läuft. Füllen
sie ca. 20 Liter, ohne Wasser dabei zu verschütten, direkt vom Wasserhahn in
ein Messbehältnis ab. Kontrollieren Sie nun, ob die Zähleruhr auch nur genau 20
Liter verbraucht und nach dem Schließen des Wasserhahnes auch mit dem Drehen
aufgehört hat. Bei zu großen Uhren ist es sehr wahrscheinlich, dass sich der
Flügelradzähler zu lange weiter gedreht hat und zwischen 5%-25% (21-25 Liter
statt 20 Liter) zu viel von der Uhr abgezählt wurde. Auf das Jahr gesehen kann
dies allein schon eine passable 3-stellige Summe für einen Haushalt ausmachen.
2. Doch
damit nicht genug. Eine solche mögliche Abweichung trifft Sie gleich doppelt,
denn die Gebühren für das Abwasser werden schließlich ebenfalls anhand
desselben Ablesewertes veranschlagt.
3. Zu
guter letzt verlangen die jeweiligen Stadtwerke auch höhere Grundgebühren für
die größeren Wasserzähler, als es bei dem meist ausreichenden QN 2,5-Modell der
Fall wäre. (jährliche Preisersparnis ca. 20,00 Euro innerhalb des
Lesergebietes)
Nun stellt sich die Frage, was zu tun ist, wenn ein zu
großer Zähler eingebaut wurde. Dazu hat sich der Bundesgerichtshof bereits mit
Urteil vom 21.04.2010 (VIII ZR 97/09) geäußert: Die jeweiligen Wasserversorger
sind verpflichtet, ihre Hauptwasserzähler im Interesse des Verbrauchers auf den
aktuellen Stand der Technik zu halten. Es besteht damit auch ein rechtlicher
Anspruch auf die Austauschung stark überdimensionierter Hauptzähler. Zudem muss
der Wasserversorger beweisen, dass er eine fehlerfreie Ermessenentscheidung
getroffen hat, was die Größe des jeweilig eingebauten Wasserzählers betrifft.
Wurde z.B. ein Wasserzähler der Größe QN 10 in einem Haus mit nur 20
Wohneinheiten eingebaut, ist diese überprüfbare Ermessensentscheidung definitiv
falsch gewesen. Schadensersatzansprüche für die letzen 3 Jahre für zu viel
gezahlte Wasserkosten stehen dem Verbraucher dann auch zu.
Werfen Sie also einen Blick in Ihren Keller. Sollten auch
Sie dann von einem zu großen Wasserzähler betroffen sein und Ihre Stadtwerke
dennoch keinen Austausch sowie Rückzahlungen vornehmen wollen, empfiehlt es sich,
rechtlichen Beistand zu suchen.
